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Kreditverlängerung
Die Kreditverlängerung oder Prolongation bezeichnet die Ausdehnung der Laufzeit eines Kreditvertrags, meist auf Wunsch des Kreditnehmers. In der Kreditpraxis wird die Kreditverlängerung fast ausschließlich angestrebt, wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit des Kreditvertrags abgelaufen ist, der Schuldner jedoch die ausstehende Restschuld noch nicht komplett tilgen konnte. Durch die Prolongation erbittet er von seiner Bank zusätzliche Zeit, um innerhalb der neuen Frist die komplette Kredittilgung vornehmen zu können.
Handelt es sich um eine Baufinanzierung, ist die Kreditverlängerung unter dem Namen Anschlussfinanzierung bekannter. Hier kommt sie besonders häufig zustande, da die Tilgung meist mehrere Jahrzehnte dauert, während die Zinsbindung für den Baukredit zwischen fünf und 15 Jahren festgelegt wird. Durch die Kreditverlängerung wird die ausstehende Restschuld der Baufinanzierung über einen neuen Kreditvertrag finanziert, der bestehende Status zwischen Gläubiger und Schuldner also verlängert. Um hierbei die gewohnten Kreditzinsen zu erhalten, sollte rechtzeitig über ein Forward-Darlehen nachgedacht werden.
Ist eine Kreditverlängerung bei einem gewöhnlichen Ratenkredit nicht vorgesehen, sollte der Kreditnehmer über eine Umschuldung nachdenken. Bei dieser zahlt er die bestehende Restschuld durch den Abschluss eines neuen Kreditvertrags bei einem anderen Kreditinstitut ab. Für diese Art der Kreditverlängerung ist zu prüfen, ob beim neuen Gläubiger wirklich günstigere Tilgungskonditionen warten, die eine Umschuldung rechtfertigen.