- Home
- Kredit Lexikon – K
- Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten sind Leistungen, die ein Kreditsuchender bei der Antragsstellung dem Kreditinstitut präsentiert und hierdurch die Chancen auf eine Kreditgewähr steigert. Ob und in welchem Umfang die aufgeführten Sicherheiten für eine Absicherung des Kredits infragekommen und die Vergabe positiv beeinflussen, hängt vom Kreditgeber und seinen Maßstäben an die Kreditwürdigkeit des Antragstellers ab.
Das Aufführen von Kreditsicherheiten ist nicht mit der ermittelten Bonität durch eine Schufa-Anfrage zu verwechseln, die in jedem Fall bei einem Kreditantrag erfolgt. Durch die Ermittlung der Bonität erkennt das Kreditinstitut, ob es bereits größere finanzielle Verpflichtungen des Antragstellers gibt. Selbst umfassende Kreditsicherheiten werden bei einer schlechten Bonität zur Kreditgewähr nicht ausreichen, da diese z. B. schon für die Absicherung eines Erstkredits eingesetzt wurden.
Grundlegend ist zwischen dinglichen und persönlichen Kreditsicherheiten zu unterscheiden. Zu den wichtigsten dinglichen Sicherheiten zählen die Hypothek bei einer Baufinanzierung oder die Übergabe des Fahrzeugbriefs an den Kreditgeber bei der Autofinanzierung. Personen als Kreditsicherheiten einzusetzen, erfolgt im Regelfall über eine Bürgschaft. Hier sichert ein Dritter zu, bei der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers während der Tilgungsphase für diesen einzuspringen und die Restschuld zu begleichen. Art und Höhe der eingeforderten Sicherheiten hängen wesentlich von der Kredithöhe ab und werden deshalb vom jeweiligen Kreditinstitut unterschiedlich gehandhabt.