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Kreditleihe
Die Kreditleihe stellt eine Variante des klassischen Kreditabschlusses dar, bei der ein Kreditnehmer nicht direkt durch die Auszahlung eines Kreditbetrags profitiert. Stattdessen setzt sich die Bank oder das Kreditinstitut mit ihrer Kreditwürdigkeit in Geschäften mit Dritten ein, so dass der Kreditnehmer diesen nicht selbst mit seiner Bonität überzeugen muss. Typische Beispiele für die Kreditleihe sind die Übernahme der Mietkaution durch einen Mietaval oder Bankbürgschaften.
Auch wenn der Kreditnehmer dem Dritten seine Kreditwürdigkeit bei der Kreditleihe nicht explizit nachweisen muss, muss er seine Bonität beim Kreditgeber unter Beweis stellen. Bei der Anfrage auf eine Kreditleihe kommt es wie beim klassischen Ratenkredit zu einer Überprüfung des Schufa-Eintrags und dem Einreichen von Gehaltsnachweisen. Anhand der präsentierten Sicherheiten entscheidet der Kreditgeber, in welchem Umfang er der Kreditleihe zustimmt und ob die ermittelte Bonität z. B. der Höhe der zu zahlenden Mietkaution entspricht.
Einigen sich Finanzunternehmen und Kreditnehmer auf eine Kreditleihe, wird der Dritte als Profiteur der Regelung vom Bestehen einer Kreditleihe informiert. In vielen Fällen profitiert er direkt von den gewährten Sicherheiten, beispielsweise durch die Auszahlung der Mietkaution. Der Kreditnehmer wird die Kaution oder Bürgschaft im Laufe der nächsten Monate wie bei einem klassischen Ratenkredit zurückzahlen müssen, sofern die Leihe mit einer Vorstreckung finanzieller Leistungen verbunden ist.