Kreditkündigung

KreditkündigungAls Kreditkündigung wird die Aufgabe des Kreditvertrags während der regulären Laufzeit bezeichnet. Eine Kündigung kann durch den Kreditnehmer oder den Kreditgeber erfolgen, je nach Kündigungsgrund sind vertraglich festgelegte Fristen zur Kündigung zu beachten bzw. darf ein außerordentliches Kündigungsrecht ausgenutzt werden.

Unabhängig von der Art der Kündigung ist der Kreditnehmer verpflichtet, binnen einer Zeitspanne von 14 Tagen die Kreditschuld zu begleichen, wozu neben dem bereitgestellten Darlehen auch die angerechneten Kreditzinsen zählen. Bleibt die Zahlung aus und wurde die Kreditkündigung vom Kreditnehmer ausgesprochen, bleiben die vertraglichen Verbindlichkeiten weiterhin bestehen und der Schuldner mit die regelmäßige Kredittilgung fortführen. Weitere Konditionen rund um die Kreditkündigung sind im Kreditvertrag festgelegt und geben beispielsweise eine verlängerte Frist bis zur Vertragskündigung an. Ist der Kredit beispielsweise über ein Grundpfandrecht gesichert, unterliegen Kreditverträge im Regelfall einer sechsmonatigen Sperrfrist bis zur potenziellen Kündigung.

Die Kreditkündigung durch das Kreditinstitut ist in der Praxis seltener, kann jedoch bei einem begründeten Interesse erfolgen. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein klarer Zweifel an der fortwährenden Kreditwürdigkeit des Schuldners besteht und ein kompletter Zahlungsausfall der ausstehenden Restschuld droht. Eine fristlose Kreditkündigung steht dem Kreditinstitut offen, falls bewusst Falschangaben bei der Antragstellung zur Kreditgewähr oder dem Erhalt von günstigeren Kreditkonditionen gemacht wurden.