Kreditkonsolidierung

KreditkonsolidierungAls Kreditkonsolidierung werden alle Maßnahmen bezeichnet, die ein Kreditgeber bei ausbleibender Kreditrückzahlung durch den Schuldner treffen kann. Ziel der Kreditkonsolidierung ist die Minimierung des Schadens, den der Kreditgeber aufgrund der ausbleibenden Tilgung der bestehenden Kreditschuld zu erleiden droht. Erster Schritt der Konsolidierung ist ausnahmslos die Kündigung des Kreditvertrags, um hiernach den zuvor gewährten Darlehensbetrag vom vertragsbrüchig gewordenen Schuldner zurückzuerhalten.

Sollte dieser nicht in der Lage sein, die Rückzahlung des Kreditbetrags mit oder ohne Tilgungszinsen vornehmen zu können, kann sich der Kreditgeber im Rahmen der Kreditkonsolidierung an einen Bürgen wenden. Gibt es diesen nicht, steht dem Kreditinstitut die Verwertung aller Sicherheiten offen, die vor dem Vertragsabschluss vom Kreditnehmer präsentiert wurden. Als Sicherheiten im Privatkundengeschäft können beispielsweise Lebensversicherungen oder eine Immobilie dienen.

Falls der Kreditnehmer keine Sicherheiten besitzt oder diese nicht in vollem Umgang die ausstehende Schuld abdecken, bleibt dem Kreditgeber für die Kreditkonsolidierung der juristische Weg. Im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Zwangsvollstreckung kann er seine Ansprüche gegenüber dem Schuldner geltend machen, beispielsweise durch die Pfändung von dessen Vermögenswerten wie einen Kraftfahrzeug oder hochwertigem Hausrat. Auch die Gehaltspfändung ist zur Kreditkonsolidierung möglich, muss dem betroffenen Schuldner jedoch einen grundlegenden Anteil zur Finanzierung seines Lebens übriglassen.