Kreditgebühr

KreditgebührDie Kreditgebühr stellte über viele Jahre hinweg Zusatzkosten dar, die beim Abschluss eines Kreditvertrags anfielen und durch den Kreditnehmer zu bezahlen waren. Die angerechneten Gebühren betrugen im Regelfall wenige Prozent des in Anspruch genommenen Kreditbetrags und sorgten für eine zusätzliche Einnahme seitens des Kreditgebers. Manche Kreditinstitute verzichteten aus Gründen des Marketings auf die Anrechnung einer expliziten Kreditgebühr, rechneten diese jedoch anteilig in die effektiven Jahreszinsen ein und gelangten so zu einem lukrativeren Abschluss von Krediten mit Privat- und Geschäftskunden.

Seit wenigen Jahren ist die Anrechnung einer Kreditgebühr aus juristischen Gründen nicht mehr erlaubt. Der Gesetzgeber sah es als gegeben an, dass der Abschluss von Krediten im wirtschaftlichen Interesse von Banken und Kreditinstituten liegt und nicht zur zusätzlichen Anrechnung entsprechender Gebühren berechtigt. Natürlich darf ein Kreditgeber weiterhin seine Verwaltungskosten decken, statt über eine Kreditgebühr muss er solche Zusatzkosten jedoch ausschließlich durch den Unterschied zwischen Sollzinsen und effektiven Jahreszinsen darstellen. Der rechnerische Vergleich von Kreditangeboten wird durch das Entfallen der Kreditgebühr zusätzlich erleichtert.