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Kreditabwicklung
Als Kreditabwicklung werden Maßnahmen bezeichnet, die eine Kreditinstitut trifft, um den Schaden bei einer ausbleibenden Kreditrückzahlung durch den Schuldner in Grenzen zu halten. Ab welchem Punkt es zu einer Kreditabwicklung kommen muss und welche Formen sie annimmt, ist durch den Kreditvertrag eindeutig festgelegt. Je nach Kreditgeber können Maßnahmen bereits eingeleitet werden, sobald der Kreditnehmer nur eine Tilgungsrate im Rückstand ist.
Für die erfolgreiche Kreditabwicklung kommt es im Regelfall zunächst zu einer Kündigung des bestehenden Kreditvertrags. Hiernach hat der Kreditnehmer zwei Wochen Zeit, die ausstehende Restschuld inklusive aller Zinsen zurückzuzahlen. Falls dies nicht gelingt, kann sich der Kreditnehmer an den Bürgen zur Einforderung des Restbetrags wenden, falls ein solcher beim Kreditabschluss benannt wurde.
Falls der Kredit nicht durch eine Bürgschaft gesichert wurde, ist das Zurückgreifen auf die im Vertrag vermerkten Sicherheiten zur Kreditabwicklung möglich. Dies kann beispielsweise das Einbehalten des Fahrzeugbriefs bei einem Autokredit oder die Grundschuld bei der Immobilienfinanzierung sein. Für andere Kredite ohne entsprechende Sicherheiten ist es dem Kreditinstitut möglich, den juristischen Weg zu gehen und eine Pfändung einzuleiten. Diese kann für die Kreditabwicklung sowohl Wertobjekte des säumigen Haushalts oder Unternehmens sein, auch die Gehaltspfändung unter Berücksichtigung eines Grundbetrags für die Lebenshaltung des Schuldners ist in Extremfällen üblich.