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Kreditablöse
Als Kreditablöse wird das Auflösen eines bestehenden Kreditvertrags durch Abschluss eines anderen Kredits bezeichnet. Der Prozess ist auch als Umschuldung bekannt und wird von zahlreichen Banken und Kreditinstituten als Finanzierungsziel einer Kreditvergabe angeboten. Sinn ergibt die Kreditablöse, wenn sich die Zinsen des Kreditmarktes positiv entwickelt haben und es lohnenswert ist, einen bestehenden Erstkredit mit deutlich höheren Tilgungszinsen durch diesen zu ersetzen.
Bei Antragstellung auf eine Kreditablöse ist dem neuen Kreditanbieter deutlich zu machen, dass das Geld für eine Umschuldung benötigt wird. Im anderen Fall würde der Kreditgeber annehmen, dass der gewünschte Kredit zusätzlich zum bestehenden Erstkredit zu tilgen ist, was die Bonität des Schuldners erheblich beeinflusst und gegen die Kreditgewähr spricht. Meist wird durch eine vertragliche Verpflichtung festgehalten, dass der neu gewährte Kredit ausschließlich für eine Kreditablöse eingesetzt werden darf, was der Kreditnehmer dem Gläubiger des Zweitkredits nachzuweisen hat.
Eine Kreditablöse lohnt nicht unter allen Umständen bzw. ist vertraglich ausgeschlossen. Bei Abschluss eines Kredits sollte der Kreditnehmer deshalb beachten, ob dieser überhaupt durch eine Umschuldung vorzeitig ausgelöst werden darf oder der Kreditgeber auf eine reguläre Tilgung besteht. Für die vorzeitige Kreditablöse werden manche Banken außerdem eine Bearbeitungsgebühr anrechnen, die den finanziellen Vorteil günstigerer Tilgungszinsen beim Zweitkredit neutralisiert.