Kontopfändung

KontopfändungDie Kontopfändung zählt zu den letzten Schritten einer Kreditabwicklung und dient dazu, dass ein Kreditgeber seine Ansprüche gegenüber den Kreditnehmer bei einer Zahlungsunfähigkeit durchsetzt. Über eine Kontopfändung entscheidet der Gläubiger nicht eigenmächtig, alleine ein Amtsgericht kann die Pfändung von einem oder mehreren Girokonten des Schuldners anordnen. Durch die Pfändung hat der Kontoinhaber keine Möglichkeit mehr, auf sein Kontoguthaben zuzugreifen, stattdessen wird jeder Habeneingang zur Tilgung der ausstehenden Schuld eingesetzt.

Die Kontopfändung ist ein extremes Mittel zur Begleichung ausstehender Schulden und wird in der Praxis vergleichsweise selten eingesetzt. Nach Kündigung des Kreditvertrags durch den Gläubiger wird dieser zunächst den Kreditbetrag mit Zinsen direkt zurückfordern und dem Kreditnehmer zwei Wochen zur Begleichung der Schuld geben. Falls ein Bürge festgelegt wurde, kann sich das Kreditinstitut an diesen wenden, außerdem werden viele Kredite durch dingliche Sicherheiten wie ein Fahrzeug, eine Immobilie oder eine Restschuldversicherung abgesichert. Der juristische Schritt mit Kontopfändung wird erst eingeleitet, wenn alle zuvor genannten Schritte keinen Erfolg brachten.

Die Anordnung der Kontopfändung lässt sich einfach wieder aufheben, z. B. wenn der Kreditnehmer einen Teil seiner Restschuld zwischenzeitlich tilgen konnte. Außerdem kann er weiterhin von Eingängen auf das gepfändete Konto profitieren, sofern es sich um Sozialleistungen zur Sicherung seines Lebensunterhaltes handelt.