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Kaution
Als Kaution wird eine Sonderzahlung beim Abschluss von Mietverträgen bezeichnet, die dem Vermieter als zusätzliche Sicherheit dienen soll. Die Höhe der Kaution beträgt im Regelfall zwei bis drei Monatsmieten und wird an den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Eine Kautionszahlung muss nicht zwingend erfolgen und ist bei privaten Vermietungen unüblich, bei der Vermittlung von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumen über einen Makler jedoch obligatorisch.
Die Kaution kann komplett oder anteilig für die Beseitigung von Mängeln eingesetzt werden, die erst bei der Wohnungsübergabe auffallen und eindeutig einem Fehlverhalten des Mieters zuzurechnen sind. Da erst am Ende des Mietverhältnisses eine Bestandsaufnahme stattfindet, mussten Vermieter früher um eine entsprechende Kostenbeteiligung der scheidenden Mieter fürchten. Die Einführung einer Kaution löst dieses Problem teilweise und deckt Schäden im drei- oder vierstelligen Eurobereich ab.
Der Kautionsbetrag wird vom Vermieter separat von seinem sonstigen Vermögen bei einem Finanzinstitut angelegt und zu einem aktuell marktüblichen Prozentsatz verzinst. Wesentlicher Nachteil für den Vermieter ist der dauerhafte Verzicht auf einen Teil seines Privatvermögens während der Mietdauer, was sich durch eine Mietkautionsbürgschaft vermeiden lässt. In diesem Fall übernimmt ein Finanzpartner die Auszahlung der Kaution, die anschließend monatlich vom Mieter wie bei einem Ratenkredit zurückgezahlt wird.