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Inkasso
Als Inkasso wird in allen Finanzbereichen das Einziehen von Geld im Rahmen einer ausstehenden Forderung bezeichnet. Ausgeführt wird der Einzug durch spezialisierte Unternehmen, die als Dienstleister für private Gläubiger, Unternehmen oder Finanzdienstleister agieren und beispielsweise das Mahnungswesen von diese übernehmen.
Das Inkasso spielt vorrangig eine Rolle, wenn ein zur Zahlung Verpflichteter nicht seiner vertraglich festgehaltenen Pflicht nachkommt, beispielsweise um eine Rechnung zu begleichen oder die Raten eines Kreditvertrags zu tilgen.
Als Inkasso wird häufig auch ein Teil der Rechnungsabteilung von Unternehmen bezeichnet, die ohne einen externen Dienstleister ausstehende Zahlungen anmahnen und bei fehlendem Zahlungswillen juristische Schritte einleiten. Hierdurch erspart sich das Unternehmen die Zahlung von Gebühren, die im Regelfall von spezialisierten Inkassounternehmen zur Deckung ihrer Kosten eingefordert werden. Auch eine Vollabtretung ist möglich, d. h. das Inkassounternehmen kauft die ausstehende Forderung vom eigentlichen Gläubiger und bietet diesem die Sicherheit der direkten Rückzahlung.
Das Inkasso muss nicht in Form klassischer Mahnungen erfolgen, je nach Unternehmen sind auch persönliche Besuche zur Einbringung des Geldes üblich. Um dem säumigen Zahler eine faire Chance auf Rückzahlung bei akuten Zahlungsschwierigkeiten zu gewähren, kann beim Inkasso auch eine Ratenzahlung ausgehandelt werden, was natürlich nur außerhalb des Kreditwesens ohne einen regelmäßig zu tilgenden Ratenkredit Sinn ergibt.