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Hausfrauenkredit
Der Hausfrauenkredit ist eine aus früheren Jahrzehnten erhaltengebliebene Bezeichnung für ein Darlehen, das an einen Antragsteller ohne eigenes Einkommen oder größere Sicherheiten vergeben wird. Der Begriff Hausfrauenkredit stammt aus einer Zeit, in der berufstätige Frauen in Deutschland eine Seltenheit darstellten und der Ehemann vorrangig für die Finanzierung des Haushaltes verantwortlich war. Bei einem Hausfrauenkredit konnte die Antragstellerin auf eine Kreditgewähr hoffen, sofern sie verheiratet war. Anstelle eigener Einnahmen wurde das Einkommen des Mannes für die Bonität zugrunde gelegt, eigene Sicherheiten musste die Hausfrau nicht zusätzlich nachweisen.
Änderungen in der Gesellschaft und Finanzbranche haben dazu geführt, dass der Hausfrauenkredit faktisch nicht mehr vergeben wird. Zum einen ist es Banken und Kreditinstituten zu unsicher, im Falle einer Scheidung auf einem Kunden ohne größere Kreditwürdigkeit und der Restschuld sitzenzubleiben. Interessiert sich eine klassische Hausfrau innerhalb der Familie für die Aufnahme eines Kredits, muss dieser fast ausnahmslos mit dem Ehemann als offizieller Kreditnehmer abgeschlossen werden. Eine Alternative zum Hausfrauenkredit stellt eine Bürgschaft dar, d. h. die Frau wird der Kreditnehmer, während der Ehemann oder eine andere Person als Bürge für die Rückzahlung des Darlehens garantiert.