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Grundpfandrecht
Als Grundpfandrecht wird die Belastung eines Grundstücks oder einer Immobilie zur Absicherung von finanziellen Forderungen wie einem Kredit verstanden. Die gängigsten Formen, einem Kreditgeber ein Grundpfandrecht einzuräumen, sind die Aufnahme einer Hypothek auf das Gebäude oder das Eintragen einer Grundschuld. Das Übertragen des Pfandrechts wird vertraglich zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Kreditgeber festgehalten, außerdem erfolgt ein Eintrag ins Grundbuch.
In der Praxis wird ein Grundpfandrecht besonders häufig für die Finanzierung einer Immobilie eingeräumt, die selbst vom gewährten Kredit bezahlt wird. Gerade für Bauherren mit einem geringen Eigenanteil an der Finanzierung ist das Grundpfandrecht eine der wenigen Möglichkeiten, eine Kreditgewähr in der gewünschten Höhe zu erhalten. Sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten während der Tilgungsphase kommen, hat der Kreditgeber durch das Grundpfandrecht die Möglichkeit, Grundstück oder Immobilie zu verkaufen bzw. für eine Zwangsversteigerung freizugeben.
Das Grundpfandrecht ist für die Baufinanzierung üblich, muss dieser jedoch nicht alleine dienen. Ist die Immobilie beispielsweise abbezahlt und der Eigentümer benötigt einen neuen Kredit für eine Fahrzeugfinanzierung oder andere Verpflichtungen, können Haus und Grund erneut als Kreditsicherheit dienen. Auch mehrere Kredite lassen sich über Grundpfandrechte absichern, allerdings nur bis zu einer Beleihungsgrenze unterhalb des tatsächlichen Grundstücks- oder Gebäudewertes.