Gläubiger

GläubigerAls Gläubiger wird im Kreditwesen die Personen oder Bank bezeichnet, die der Kreditgeber ist und einem Kreditnehmer über einen festgelegten Zeitraum überlässt. Der Gläubiger verzichtet während dieser Zeitspanne auf ein Teil seines Vermögens, das er zusammen mit Schuldzinsen über die vertraglich festgelegte Laufzeit zurückgezahlt bekommt. Durch diese Art von Kredit ermöglicht es der Gläubiger seinem Schuldner, Investitionen vorzunehmen, für die dessen eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen.

Der Gläubiger trägt bei jedem abgeschlossenen Kredit das Kreditrisiko, d. h. er genießt keine 100-prozentige Sicherheit über die Rückzahlung seines Geldes. In welcher Form die Tilgung der Schuld zu erfolgen hat, beispielsweise in monatlichen Raten oder mit Endfälligkeit, wird zwar eindeutig durch den Kreditvertrag geregelt. Dennoch besteht das Risiko, dass der Kreditnehmer während der Rückzahlungsphase zahlungsunfähig wird.

Aufgrund der drohenden Gefahr einer ausbleibenden Rückzahlung hat jeder Gläubiger vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit des Antragstellers auf einen Kredit zu überprüfen. Professionelle Banken und Kreditinstitute orientieren sich hierbei am Schufa-Eintrag von Privatpersonen oder den Kennzahlen eines kreditsuchenden Unternehmens, auch die Absicherung über eine Bürgschaft oder ähnliche Sicherheiten ist möglich. Zudem ist es üblich, dass der Gläubiger die Höhe der Schuldzinsen in Relation zur Bonität des Schuldners setzt, um bei einem höheren Vergaberisiko von höheren Zinseinnahmen zu profitieren.