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Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher ist ein juristisches Berufsbild, das sich der Vollstreckung von Gerichtsurteilen widmet. Gemäß den Vorgaben eines Amtsgerichts ist der Gerichtsvollzieher u. a. dazu befugt, Pfändungen durchzuführen und so Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen. In der Praxis tritt dies am häufigsten ein, wenn Kreditnehmer nicht mehr ihrer Verpflichtung auf Rückzahlung der Kreditraten nachkommen, beispielsweise weil sie zahlungsunfähig sind. Durch die Pfändung von Alltags- oder Wertgegenständen sorgt der Gerichtsvollzieher dafür, dass der Kreditgeber zu seinem Recht kommt und ein Ausgleich der Restschuld ohne Rückzahlung der ausstehenden Kreditbeträge stattfindet.
Bei der Umsetzung der Ansprüche auf richterliche Weisung darf der Gerichtsvollzieher vergleichsweise rigoros vorgehen, die Durchführung der Pfändung unter polizeilicher Aufsicht mit einer Verhaftung des Schuldners ist im Rahmen seiner Möglichkeiten. Allerdings darf er sich nicht wahllos am Vermögen des säumigen Kreditnehmers bedienen und muss diesem ein Mitspracherecht über die zu pfändenden Objekte einräumen. Weitere Rechte und Pflichten der Gerichtsvollzieher werden abweichend je nach Bundesland von der jeweiligen Zivilprozessordnung geregelt. Die Verhinderung einer ausgesprochenen Vollstreckung kann nur durch die vollständige oder anteilige Begleichung der ausstehenden Schulden angestrebt werden.