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Forwarddarlehen
Von einem Forwarddarlehen wird allgemein gesprochen, wenn zu einem gegenwärtigen Zeitpunkt der Abschluss eines Kreditvertrags stattfindet, dessen Laufzeit erst in der Zukunft beginnt. Sinn und Zweck ist das schriftliche Festhalten von Tilgungskonditionen, die aktuell gelten und sich über die kommenden Wochen und Monate bis zum angedachten Kreditbeginn noch verschlechtern könnten. Primär ist das Forwarddarlehen in Zeiten günstiger Tilgungszinsen interessant, die sich Kreditnehmer durch den speziellen Kreditabschluss sichern möchten und hierdurch das Risiko steigender Zinsen in Zukunft umgehen.
In der Kreditpraxis spielt das Forwarddarlehen vorrangig bei Baufinanzierungen eine Rolle. Ein Baukredit wird häufig über Jahrzehnte hinweg zurückgezahlt, während die Zinsbindung im Regelfall nur über fünf oder zehn Jahre abgeschlossen wird. Nähert sich das Ende der Zinsbindungsphase und muss über eine Anschlussfinanzierung des Baukredits nachgedacht werden, ist ein rechtzeitiger Blick auf die aktuell gültigen Zinsen des Kreditmarktes empfehlenswert. Falls diese gerade sehr günstig sind, erlauben viele Baufinanzierer das Forwarddarlehen bis zu 18 Monate im Voraus, um sich den gewohnten, günstigen Tilgungszins auch für die zukünftige Kredittilgung zu sichern.