Eventualkredit

EventualkreditDer Eventualkredit ist eine Kreditvariante, bei der es nur unter bestimmten Umständen zur Auszahlung finanzieller Leistungen durch das Kreditinstitut kommt. Beim Eventualkredit handelt es sich deshalb nicht um ein Darlehen im eigentlichen Sinne, sondern eher um die Zusage einer Bank oder eines Kreditinstituts, unter vertraglich festgelegten Voraussetzungen eine Kreditzahlung zu leisten.

Zur Auszahlung des Eventualkredits muss es im Optimalfall nicht kommen, da diese Kreditform unerwünschte Ereignisse wie die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners absichert. Der Akkreditiv ist die Wohl bekannteste Form dieses Kredits, bei der eine Bank oder ein Kreditinstitut ihre eigene Kreditwürdigkeit im Dienste eines ihrer Kunden zur Verfügung stellt. Durch diese Art von Eventualkredit erhält der Anfragende bei geschäftlichen Beziehungen mit Dritten die Möglichkeit, die Kreditwürdigkeit der Bank anstelle der eigenen Heranzuziehen und so Vertragsabschlüsse zu begünstigen.

Auch klassische Garantien und Bürgschaften von Privatpersonen oder Finanzunternehmen sind als Eventualkredit zu sehen, der bei Eintritt der festgelegten Eventualitäten namentlich zum Effektivkredit wird. Beide Bezeichnungen haben sich über die Jahrzehnte in der Umgangssprache etabliert, werden im Bankwesen jedoch kaum verwendet und durch Fachbegriffe wie Akkreditiv oder Kreditbürgschaft ersetzt.