Erstzessionar

ErstzessionarAls Erstzessionar wird eine Person oder ein Unternehmen bezeichnet, das als erstes vom Abtreten der Forderungen eines Kreditgebers profitiert. Für gewöhnlich findet die Rückzahlung eines Kredits durch den Schuldner an den Kreditgeber statt, der sich z. B. aufgrund eigener Forderungen entscheiden kann, einen Dritten als Begünstigten aus diesen Zahlungen einzusetzen. Tritt der Gläubiger seine Ansprüche ab, wird der neue Gläubiger als Zessionar bezeichnet, wobei dem Schuldner dieser Übergang nicht zwingend mitgeteilt werden muss.

Die Bezeichnung Erstzessionar wird ausschließlich verwendet, wenn sich der Zessionar selbst dazu entscheidet, seine Rechte an den Forderungen wieder an eine andere Person oder ein Unternehmen abzutreten. Der ursprüngliche Zessionar wird nach diesem Schritt als Erstzessionar bezeichnet, der neue Profitierende von dieser Regelung als Zweitzessionar.

In vielen Fällen wird eine stille Zession durchgeführt, d. h. der Schuldner zahlt seine Tilgungsraten wie festgelegt an den ursprünglich genannt Gläubiger. Dieser leitet das Geld an den Erstzessionar weiter, der wiederum den Zweitzessionar zu bedienen hat. Um diesen Aufwand zu vermeiden, wird die offene Zession bevorzugt, damit der Schuldner direkt Kontaktdaten oder Bankverbindung von Zweit- oder Erstzessionar erfährt und eine Tilgung der Schuld ohne Umwege durchführen kann.