Ersatzsicherheit

ErsatzsicherheitAls Ersatzsicherheit werden im Kreditwesen finanzielle Leistungen oder dingliche Objekte bezeichnet, die zur Absicherung des Darlehens dienen. Durch die Bezeichnung Ersatzsicherheit wird verdeutlicht, dass es sich nicht um klassische Sicherheiten handelt, die sonst für eine Kreditabsicherung eingesetzt werden. Vielmehr handelt es sich um spezielle Sicherungsformen, die oft nur im Einzelfall gewährt werden und eine direkte Absprache zwischen Schuldner und Kreditinstitut notwendig machen.

Besonders häufig wird die Ersatzsicherheit bei der Immobilienfinanzierung im Verkaufsfall eingesetzt. Während die Tilgungsphase über Jahre oder Jahrzehnte hinweg andauert, kann sich der Schuldner in der Zwischenzeit für einen Verkauf der Immobilie entschieden haben. Mit Barmitteln oder Wertpapieren kann der Verkaufswillige eine Ersatzsicherheit bei seinem Kreditinstitut vorlegen, wobei die akzeptable Beleihungsgrenze individuell durch den Kreditgeber festgelegt wird.

Da bei einem Hypothekenkredit im Normalfall die Eintragung der Schuld ins Grundbuch erfolgt, wird auch von einer Ersatzsicherheit gesprochen, wenn eine andere Absicherung als durch die Hypothek erfolgt. Für eine solche alternative Form der Absicherung muss der Kreditnehmer über umfangreiche Sicherheiten in anderen Lebensbereichen führen, um das Vergaberisiko für den Kreditnehmer auch bei hohen Kreditsummen einer Baufinanzierung adäquat zu reduzieren.