Erfüllungsbürgschaft

ErfüllungsbürgschaftDer Begriff Erfüllungsbürgschaft beschreibt allgemein die Verpflichtung einer Person oder eines Unternehmens, bei einem Schuldvertrag zwischen zwei anderen Parteien für den Schuldner einzuspringen, falls dieser aufgrund seiner Zahlungsfähigkeit die Rückzahlung des Kredits nicht selbst erfüllen kann. Der Kreditgeber oder Gläubiger erhält so die Sicherheit, sich bei ausbleibenden Zahlungen an den Bürgen richten zu können, um durch diesen die Restschuld getilgt zu bekommen.

Während in vielen Bereichen des Kreditwesens eine Bürgschaft akzeptiert wird, ist der Begriff Erfüllungsbürgschaft vorrangig bei der Absicherung von Immobilien geläufig. Im Vergleich zu herkömmlichen Krediten erstreckt sich die Erfüllungsbürgschaft über einen längeren Zeitraum, häufig deckt sie eine höhere Kreditsumme als bei klassischen Ratenkrediten ab. Mit der Bürgschaft kann ein Käufer seine Ansprüche gegenüber einem Bauunternehmen für die Erfüllung des gewünschten Bauvorhabens absichern, in der freien Wirtschaft ist diese Variante der Wirtschaft bei der Auftragsproduktion von Maschinen, Anlagen oder Fahrzeugen üblich.

Eine Erfüllungsbürgschaft kann bei allen genannten Projekten in beiderlei Richtung abgeschlossen werden. In die eine Richtung sichert sie die Erfüllung der zugesicherten Leistungen, in die andere Richtung die Auszahlung der vereinbarten Geldsumme ab. Abhängig von der Gestaltung der Erfüllungsbürgschaft lösen besondere Umstände wie die Insolvenz des erfüllenden Unternehmens oder die Feststellung von Mängeln Zahlungen des Bürgen aus.