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Einkommensnachweis
Der Einkommensnachweis spielt bei der Kreditvergabe an Privatpersonen einen Rolle und soll gewährleisten, dass der Antragsteller auf ein Darlehen über ein regelmäßiges Einkommen in einer angemessenen Höhe verfügt. Der Einkommensnachweis wird im Regelfall erbracht, wenn das Kreditinstitut zu einer Gewähr des Kreditantrags grundsätzlich bereit ist und die Sicherheiten des potenziellen Kreditnehmers überprüft.
Klassische Lohn- und Gehaltszahlungen von Angestellten sind als Einkommensnachweis die häufigste Variante und z. B. über Kontoauszüge präsentiert. Die Vergabe von Krediten an Selbstständige oder Freiberufler erschwert aufgrund von unregelmäßigen Einnahmen in abweichender Höhe den Einkommensnachweis, weshalb viele Kreditinstitute Abstand von der Kreditvergabe an diese Berufsgruppen nehmen. Auch eine monatliche Rente oder Arbeitslosengeld werden als regelmäßiges Einkommen angesehen, reichen aber häufig nicht zur Absicherung eines Kredits aus.
Beim Einkommensnachweis wird auch geprüft, ob die regelmäßigen Einnahmen des potenziellen Schuldners im Verhältnis zur gewünschten Kreditsumme stehen. Für einen Kleinkredit reicht oftmals ein gemäßigtes Einkommen aus, während bei hohen Kreditbeträgen ein entsprechend hohes Einkommen vorliegen sollte. Da der Einkommensnachweis direkte Auswirkungen auf die Absicherung des Kredits hat, beeinflusst er bei vielen Banken und Finanzinstituten auch die Höhe der individuell gewährten Tilgungszinsen.