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Eigentümerhypothek
Die Eigentümerhypothek ist eine Sonderform der Absicherung einer Baufinanzierung oder eines anderen Kredits durch die Aufnahme einer Hypothek für eine Immobilie. Im Regelfall sind der Eigentümer der Immobilie und der Kreditnehmer die gleiche Person, die Hypothek fungiert demnach als Sicherheit für den eigenen Kredit. Bei einer Eigentümerhypothek weichen Kreditnehmer und Immobilieneigentümer voneinander ab, d. h. die aufgenommene Hypothek besteht zu Gunsten eines anderen Gläubigers. Die Sondersituation kann beispielsweise durch eine Erbschaft des Grundstücks oder Gebäudes entstehen und bringt bei der Abwicklung der bestehenden Kreditschuld rechtliche Besonderheiten mit sich.
Abhängig von der bestehenden Grundschuld in den gesetzlichen Vorschriften für den Abschluss einer Hypothek ergibt sich eindeutig, welche Rechte der jeweilige Eigentümer an der jeweiligen Immobilie hat. Steht dem Grundstückseigentümer nicht die Forderung aus einer Hypothek zu, obwohl diese beispielsweise durch eine Erbschaft auf ihn übergegangen ist, wird statt Eigentümerhypothek von einer Eigentümergrundschuld gesprochen. Der Grundschuld lässt sich erst in vollem Umfang an Dritte abtreten, sofern die mit der Eigentümerhypothek verbundenen Forderungen komplett getilgt wurden.