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Eigenheimbesitzerdarlehen
Als Eigenheimbesitzerdarlehen werden im Regelfall Kredite bezeichnet, die sich ausschließlich an private Besitzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung richten. Die Immobilie des Antragsstellers auf einen Kredit wird als Sicherheit für die Kreditgewähr angesehen und kann bis zu einem maximalen Beleihungswert herangezogen werden. Falls der potenzielle Kreditnehmer keine anderen Sicherheiten bieten kann, um eine Kreditsumme in der angedachten Höhe ausgezahlt zu bekommen, wird das Eigenheimbesitzerdarlehen selbst bei hohen Darlehensbeträgen zur sinnvollen Alternative.
Um das Eigenheimbesitzerdarlehen ausnutzen zu können, muss eine Bereitschaft vorliegen, eine Hypothek auf das Haus oder die Eigentumswohnung vorzunehmen. Diese Hypothek wird ins Grundbuch eingetragen und sichert dem Kreditinstitut ein Grundpfandrecht zu, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit über die Immobilie verfügen zu können. Sollte der Eigenheimbesitzer nicht in der Lage sein, den abgeschlossenen Kredit wie vorgesehen zu tilgen, kann sich das Kreditinstitut an der Immobilie bedienen. In der Praxis wird die Restschuld durch den Verkauf des Eigenheims zu einem Festpreis oder durch die Erlöse einer Zwangsversteigerung liquidiert.
Durch die umfangreiche Absicherung bei einem Eigenheimbesitzerdarlehen lassen sich die Konditionen bei der Kreditvergabe besonders attraktiv gestalten. Aufgrund des geringen Kreditrisikos willigen viele Kreditinstitute in vergleichsweise lange Laufzeiten ein, auch die Höhe des Tilgungszinses wird bei einer umfangreichen Absicherung günstiger ausfallen.