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effektiver Zinssatz
Als effektiver Zinssatz wird bei der Vergabe von Krediten der Schuldzins bezeichnet, der auf den gewünschten Darlehensbetrag angerechnet wird und zur effektiv vom Schuldner zu zahlenden Kreditsumme führt. Im Vergleich zum Sollzinssatz umfasst ein effektiver Zinssatz Zusatzkosten, die vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt werden und beispielsweise die Verwaltungskosten des Kreditgebers decken. Auch Abschlussgebühren wurden früher zusätzlich durch das Kreditinstitut angerechnet und statt expliziter Ausweisung in den effektiven Jahreszins eingerechnet, was nach aktueller Rechtslage nicht mehr möglich ist.
Bei jedem Kreditangebot müssen effektiver Zinssatz, Laufzeit und Kreditsumme eindeutig angegeben werden, um dem potenziellen Kreditnehmer die zu zahlenden Tilgungsraten unmissverständlich aufzuführen. Auch bei der Werbung für ein bestimmtes Kreditangebot sind Sollzins und effektiver Zinssatz voneinander abzutrennen, um keinerlei Missverständnisse über die tatsächlich zu leistenden Schuldzinsen aufkommen zu lassen.
Für den Vergleich von Kreditangeboten unterschiedlicher Banken und Kreditinstitute ist der effektive Zinssatz, üblicherweise als effektiver Jahreszins angegeben, das wesentliche Kriterium. Neben der Zinshöhe sollten andere Vertragselemente wie Sondertilgungen und ähnliche Klauseln nicht übersehen werden, die zu zusätzlichen Kosten während der Tilgungsphase führen können und die tatsächliche Gesamtbelastung des Schuldners beeinflussen. Dennoch ist ein effektiver Zinssatz aussagekräftiger als ein Sollzinssatz und hilft, Kredite mit mehr oder weniger günstigen Tilgungsraten zu finden.