Effekten als Kreditsicherheit

Effekten als KreditsicherheitEffekten als Kreditsicherheit einzusetzen, gehört zu den wichtigsten Formen einer Kreditsicherung und kann von privaten Schuldnern genauso wie von Unternehmen beansprucht werden. Effekten wie Schuldverschreibungen oder Pfandbriefe werden in diesem Fall durch den Antragsteller vorgelegt und dem Kreditgeber die Zusage gegeben, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit auf die Effekten als Kreditsicherheit zurückgreifen zu können. Der Einsatz von Effekten wird gegenüber anderen Wertpapieren bevorzugt, da sie keinerlei Unterschiede in ihrem Wert aufweisen und ein sehr einfacher Übertrag der Papiere auf einen anderen Eigentümer möglich wird.

Nach Angabe der Effekten als Kreditsicherheit gibt das Kreditinstitut einen Beleihungswert an, bis zu dem maximal die finanzielle Absicherung des Darlehens durch die Effekten gegeben ist. Diese Grenze liegt im Regelfall etwas unter dem nominellen Wert der Effekten. Müssen die Effekten als Kreditsicherheit tatsächlich gepfändet werden, kann das Kreditinstitut diese selbst verwahren oder nimmt eine Übertragung des Pfanddepots von einer anderen Bank vor. In jedem Fall wird das Depot gesperrt, damit der vorherige Eigentümer und säumige Schuldner nicht weiterhin auf die Effekten als Kreditsicherheit oder Vermögensanlage zurückgreifen kann.