Deckung

DeckungDer Begriff Deckung wird im Kreditwesen sowie im allgemeinen Zahlungsverkehr verwendet und fasst die Vermögenswerte zusammen, die sich auf einem Konto bzw. im Besitz des Kreditnehmers befindet. Bei einem Girokonto ist der Begriff Kontodeckung geläufig und gibt das Guthaben an, dass sich auf dem Konto befindet. Soll beispielsweise mit einer EC-Karte eine bargeldlose Abbuchung vom entsprechenden Konto durchgeführt werden, findet diese nur bei einer ausreichenden Deckung des Kontos bzw. einem zusätzlichen Verfügungsrahmen im Dispo in der entsprechenden Höhe statt.

Im Kreditwesen spielt die Deckung bei der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners während der Tilgungsphase des Darlehen eine Rolle. Falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden sollte, werden andere Vermögenswerte als Deckung der ausstehenden Kreditschuld herangezogen. Dies kann das verbliebene Guthaben auf einem Girokonto sein, ebenso wie Sachwerte des Kreditnehmers, z. B. ein Fahrzeug oder eine Immobilie. Bereits beim Abschluss des Kredits spielt die Deckung des Kontos und das Vorhandensein weiterer Vermögenswerte für die generelle Kreditgewähr und die individuell angerechneten Tilgungszinsen eine Rolle.