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Darlehen
Darlehen ist die formelle und ältere Bezeichnung für einen Kredit, die noch immer von vielen Banken und Kreditinstituten verwendet wird. Der Begriff Darlehen bezeichnet dabei sowohl das gewährte Darlehensgut, im Regelfall Geld, als auch den zugehörigen Vertrag, der zwischen dem Kreditnehmer und Kreditgeber aufgesetzt wird.
Im Rahmen des Darlehensvertrags wird niedergeschrieben, in welcher Form und Höhe das Darlehen an den Kreditnehmer ausgezahlt wurde. Außerdem hält der Vertrag fest, wie die Rückzahlung des Darlehens zu gestalten ist, was neben der Vertragslaufzeit die Höhe des Kreditzinses als Rendite für den Kreditgeber umfasst. Auch gesonderte Regelungen wie die Absicherung der Restschuld oder die Möglichkeit zu ihrer Sondertilgung können bei jedem Darlehen vertraglich festgelegt werden.
In Deutschland gibt es rechtlich geringfügige Unterschiede zwischen einem Kredit und einem Darlehen, dich sich vorrangig aus den §§ 488 bis 490, Bürgerliches Gesetzbuch herleiten. In der Umgangssprache und als angebotenes Finanzprodukt von Banken und Kreditinstitute werden beide Begriffe mittlerweile jedoch synonym verwendet.