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Damnum
Damnum ist eine andere Bezeichnung für Disagio, also einen gewährten Abschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder einen festgelegten Kreditbetrag. Bei Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren bezeichnet das Damnum die Differenz, die zwischen dem Ausgabekurs des Papiers und dem höheren Rückzahlungswert liegt, der Verkauf ist durch das angerechnete Abgeld in jedem Fall gewinnbringend.
Bei einem Darlehen wird das Damnum zum Unterschied zwischen dem nominellen Kreditbetrag und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Vergleichbar werden die beiden Beträge durch den Sollzinssatz des Kreditangebots und den effektiven Jahreszins, der die wesentliche Kenngröße für die Tilgung darstellt. Da Banken und Kreditinstitute ein Damnum in unterschiedliche Höhe gewähren, ist beim Vergleich der Kreditangebote alleine der effektive Jahreszins der wesentliche Maßstab, um Kreditzinsen einander gegenüberzustellen.
Finanztechnisch handelt es sich bei einem Damnum um eine Zinsvorauszahlung eines Finanzinstituts an seinen Kunden. Hieraus ergeben sich je nach Finanzbereich positive Effekte für den Gewährenden des Damnums, beispielsweise wird die Anrechnung bei der Vermietung von privaten oder gewerblichen Immobilien als Werbungskosten in der Steuererklärung möglich. Das gewährte Damnum muss bei Ausnutzung dieses steuerlichen Effekts allerdings marktüblich gestaltet sein, 1,0 bis 1,5 Prozent jährlich werden von den meisten Finanzämtern als unkompliziert eingestuft.