Briefgrundschuld

BriefgrundschuldDie Briefgrundschuld ist eine spezielle Form der Grundschuld, die bei Baufinanzierungen eine Rolle spielt. Wie bei einer herkömmlichen Grundschuld kommt es zu einer Eintragung ins Grundbuch, ergänzend kommt es zu einer Ausstellung eines Grundschuldbriefes mit Übergabe an den Gläubiger. Dieses Schriftstück der Briefgrundschuld ist als Schuldverschreibung zu verstehen, der Gläubiger erwirbt somit über das Dokument die Rechte an der Grundschuld.

Die Briefgrundschuld gewinnt an Bedeutung, wenn es Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Baufinanzierung gibt. Ist der Schuldner mit der Tilgung seines Baukredits überfordert, kann sich der Gläubiger durch Vorlage der Briefgrundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Hierdurch wird ihm formal die Reduktion des potenziellen Schadens durch den Kreditausfall erleichtert, beispielsweise um im Rahmen einer Zwangsversteigerung der Immobilie.

Im modernen Kreditwesen ist die Briefgrundschuld zwar weiterhin eine vertragliche Option von Baufinanzierungen oder anderen Krediten mit hoher Kreditsumme. In der Praxis wird diese Variante der Grundschuld jedoch nur selten ausgewählt, da sie mit höheren Zusatzkosten verbunden ist. Die Abtretungserklärung der Briefgrundschuld hat schriftlich zu erfolgen, die generelle Übertragung auf den Gläubiger ist allerdings per schriftlicher und mündlicher Zusage möglich.