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Bagatellkredit
Die Bagatellkredit ist eine Variante des Kleinkredits, der maximal über einen geringen dreistelligen Eurobetrag abgeschlossen wird. Eine ebenfalls gängige Bezeichnung ist Mikrokredit, während der Begriff Kleinkredit von den meisten Kreditinstituten erst für Darlehen ab 500 Euro verwendet wird. Der Bagatellkredit wird ohne Zweckbindung an Privatpersonen vergeben und dient kleineren Investitionen, beispielsweise dem Kauf eines Elektrogerätes oder einer Reparatur im Haushalt.
Selten wird der Bagatellkredit explizit vom Privatkunden bei einem Kreditinstitut abgeschlossen, häufiger wird er als Konsumentenkredit in Form von Ratenkrediten beim Warenkauf angeboten. So ermöglichen es zahlreiche Onlineshops und Geschäfte vor Ort, Waren bereits ab einem zwei- oder dreistelligen Eurowert auf Raten zu finanzieren, für den zugehörigen Bagatellkredit arbeiten die Händler mit festen Banken und Kreditinstituten zusammen. Bei einem expliziten Vertragsabschluss durch den Privatkunden wird der Bagatellkredit hauptsächlich zum Ausgleichen des Dispos eingesetzt.
Durch die geringe Kreditsumme ist die Laufzeit des speziellen Kredits vergleichsweise kurz, dafür darf der Kreditnehmer mit günstigen Tilgungszinsen rechnen. Durch den überschaubaren Kreditbetrag bei einem Bagatellkredit geht der Kreditgeber ein geringes Kreditrisiko ein und gibt dies durch niedrige Schuldzinsen an den Schuldner weiter. Die Überprüfung einer ausreichenden Bonität für die Kreditgewähr ist jedoch weiterhin obligatorisch.