BAFöG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz oder kurz BAföG wurde im Jahr 1971 in Deutschland eingeführt und wird auf Antrag als staatliche Leistung an Schüler und Studierende ausgezahlt. Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich der Begriff BAföG für die finanziellen, monatlichen Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz etabliert, die zur Sicherung der Berufsausbildung des Begünstigten beitragen sollen. BAföG-Leistungen werden vom erfolgreichen Fortschreiten der schulischen oder akademischen Ausbildung abhängig gemacht und maximal bis zum 30. Lebensjahr gewährt.
Im studentischen Umfeld wird ausschließlich das Erststudium gefördert und dies maximal im Rahmen der Regelstudienzeit. Die Leistungen gemäß BAföG werden als zinsloses Darlehen gewährt, wobei ausschließlich die Hälfte der beanspruchten Gesamtsumme nach Ende der Ausbildung und einer Wartezeit zu tilgen ist. Die Höhe der Schuld kann reduziert oder dem Absolventen komplett erlassen werden, falls dieser einen besonders erfolgreichen Studienverlauf nachweist oder zur vorzeitigen Tilgung größerer Beträge fähig ist.
In welcher Höhe das BAföG an einen Schüler oder Studierenden ausgezahlt wird, hängt von dessen Einkommensverhältnissen und Vermögen sowie den finanziellen Verhältnissen der Eltern ab. Der Unterhalt einer eigenen Studentenwohnung oder die zusätzliche Ausübung eines Nebenjobs werden ebenfalls berücksichtigt. Durch die Pflicht, lediglich die Hälfte der BAföG-Leistungen nach Ende der Ausbildung zu tilgen, ist diese Ausbildungsfinanzierung einem gewöhnlichen Bildungskredit vorzuziehen.