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Aufgeld
Als Aufgeld wird der Differenzbetrag zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers sowie dem höheren Kurs bei Handel des Wertpapiers bezeichnet. Der Nennwert ist Aktien oder anderen Wertpapieren aufgedruckt, während das Aufgeld den Zuschlag für den Käufer des Wertpapiers nach seiner Emission darstellt. Die Angabe des Aufgelds erfolgt prozentual, bei einem zweiprozentigen Agio muss der Wertpapierkäufer als beispielsweise 102 Euro für eine Aktie mit dem Nennwert 100 Euro bezahlen.
Bei Optionsscheinen gibt das Aufgeld die prozentuale Gewinnschwelle an, die nach dem Erwerb des Scheins durch die Kursentwicklung erreicht werden muss. Hier werden die Prozente ausgehend vom Basiswert des Optionsscheins aus berechnet und geben den Grad der notwendigen Kursentwicklung für einen Gewinn an.
Auch in anderen Finanzbereichen wird der Begriff Aufgeld oder Agio verwendet, beispielsweise als Ausgabeaufschlag bei Beteiligung an einem Investmentfonds. Im Kreditwesen ist das Aufgeld ein wesentlicher Unterschied zwischen den Sollzinsen und effektiven Jahreszinsen des Darlehens und fungiert in erster Linie als Gewinnspanne des Kreditinstituts bzw. zur Deckung dessen anfallender Ausgaben.