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Zusatzbeitrag
Als Zusatzbeitrag wird im Versicherungswesen ein finanzieller Aufschlag bezeichnet, der auf den regulären Beitrag eines Versicherten angerechnet wird und besondere Risiken des Versicherers abdecken soll. Vielfach kommt durch einen solchen Zusatz der gewünschte Versicherungsschutz überhaupt erst zustande, wobei er nicht immer nach individuellen Gegebenheiten des Versicherten eingerechnet wird. Auch die pauschale Anrechnung für alle Versicherten ist möglich, hierbei muss der Zusatzbeitrag jedoch durch gültiges Recht begründet sein.
Ein typisches Beispiel für den Zusatzbeitrag der letztgenannten Art stellt die Beitragserhebung von gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland dar. Diesen wurde durch die Gesundheitsreformen der letzten Jahre die Möglichkeit eingeräumt, von ihren Versicherten einen Aufschlag im Beitrag zu verlangen, sofern dieser aus wirtschaftlichen Gründen für die Krankenkasse notwendig ist. Da nicht alle gesetzlichen Krankenversicherer diesen Aufschlag anrechnen, ist ein weiteres Vergleichskriterium für den Wechsel zu einem anderen Versicherer entstanden.
Für die Absicherung der Gesundheit bei privaten Versicherungsgesellschaften wird der Zusatzbeitrag meist als Risikozuschlag angerechnet. Beispielsweise kann ein Antragsteller durch seine Vorerkrankungen oder eine risikoreiche Lebensführung Besonderheiten in den Vertrag einbringen, die einen Leistungsfall und somit Zahlungen seitens des Versicherers begünstigen. Durch den Zuschlag auf den regulären Monatsbeitrag deckt die Versicherung diese Zusatzrisiken ab und sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz trotz größerer Risiken überhaupt zustandekommt.