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Zahlungsverweigerung
Die Zahlungsverweigerung bezeichnet bei Handelsgeschäften den Umstand, dass der Käufer einer Ware nicht wie durch den Kaufvertrag vorgesehen den Kaufpreis an den Verkäufer entrichten möchte oder kann. Hiermit stellt er sich gegen seine Verpflichtung, als Schuldner den in einem Kaufvertrag festgehaltenen Warenpreis innerhalb eines Zahlungsziels zu entrichten und so zum alleinigen Eigentümer der Ware zu werden.
Häufiger Grund für die Zahlungsverweigerung sind sachliche Gründe im Bezug auf die ausgelieferten Waren, beispielsweise fehlende Qualität oder eine fehlerhafte Zusammensetzung von Großbestellungen. Die Zahlungsverweigerung kann seitens des Käufers auch wirtschaftlich begründet sein, was bei verschuldeten Haushalten oder Unternehmen mit Engpässen in der Liquidität eintritt. In diesen Fällen fehlen schlichtweg die Mittel, um den ausstehenden Rechnungsbetrag an den Verkäufer zu entrichten. Bleibt die Schuld dauerhaft bestehen, stehen dem Verkäufer verschiedene Gegenmittel offen, vorrangig das Rückfordern der ausgelieferten Waren, die ohnehin unter einem Eigentumsvorbehalt standen.
Selbst wenn eine ausreichende Liquidität vorhanden ist und die Ware den Vorstellungen des Käufers entspricht, kann dieser künstlich in eine Zahlungsverweigerung einwilligen. Hierdurch versucht er beispielsweise, möglichst lange über seine finanziellen Mittel zu verfügen und mit diesen bis zum letztmöglichen Zeitpunkt Zinsen zu erwirtschaften. Hier hängt es von der Toleranz des Verkäufers ab, wann Maßnahmen gegen den Käufer eingeleitet werden.