Wohlverhaltensregeln

Wohlverhaltensregeln

Als Wohlverhaltensregeln wird eine Reihe von Auflagen bezeichnet, die Privatpersonen in der Wohlverhaltensperiode zu erfüllen haben. Diese Zeitspanne tritt ein, wenn Person oder Haushalt eine Privatinsolvenz ankündigen mussten und eine vollständige Entschuldung anstreben. Unabhängig von Art und Höhe ausstehender Forderungen von Gläubigern haben Privathaushalte die Möglichkeit, sich bei Erfüllung der Wohlverhaltensregeln über einen Zeitraum von sechs Jahren hinweg von sämtlichen Schulden zu befreien und ein neues Leben ohne ausstehende Forderungen beginnen zu können.

Das Einhalten der Wohlverhaltensregeln wird über einen Insolvenzverwalter überprüft, der die Rolle eines Treuhänders einnimmt und beispielsweise komplett über das gepfändete Einkommen und sonstige Einnahmen der Privatperson verfügt. Hierbei wird dem betroffenen Haushalt ein grundlegendes Einkommen zugestanden, um das alltägliche Leben fortführen zu können, der Rest des Geldes wird zur Tilgung ausstehender Schulden herangezogen. Hierdurch erhalten Gläubiger die Sicherheit, zumindest einen Teil der Restschuld zurückerstattet zu bekommen.

Weitere Wohlverhaltensregeln verpflichten den Schuldner dazu, über die sechs Jahre hinweg keine neuen Schulden aufzunehmen. Auch die Meldung von Sondereinnahmen, beispielsweise durch eine Erbschaft, sind vorgeschrieben und werden zur Hälfte für die Tilgung ausstehender Schulden herangezogen. Auch wenn die Regeln sehr strikt formuliert sind, dürfen sie nicht als Schädigung des Schuldners verstanden werden, vielmehr erziehen sie zu einem bewussteren Finanzverhalten.