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Wechselfinanzierung
Die Wechselfinanzierung ist eine spezielle Form der Kreditfinanzierung, die über ein Dreiecksgeschäft entsteht. Besonders häufig wird die Finanzierungsart im Geschäftswesen eingesetzt und dient als Absicherung von Im- und Exporten. Die drei beteiligten Parteien an der Wechselfinanzierung sind neben dem eigentlichen Schuldner und Gläubiger ein Kreditinstitut, das zur Einlösen des Wechsels bereitsteht.
Das Schuldverhältnis selbst entsteht durch die Auslieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, wonach der Schuldner einen Rechnungsbetrag als Schuld zu begleichen hat. Anstelle der Auszahlung verwendet er einen Wechsel als Zahlungsmittel, das ein weiteres Schuldverhältnis in gleicher Höhe belegt. Bei diesem ist der Schuldner des Warengeschäfts der Gläubiger, beispielsweise hat er bei der Bank seines Vertrauens den zu zahlenden Rechnungsbetrag hinterlegt. Durch Vorlage des Wechsels und eventuell weiterer Dokument, die im Wechsel benannt sind, ist die Bank zur Auszahlung des Betrags verpflichtet.
Die Wechselfinanzierung gibt z. B. einem Exporteur die Sicherheit, seine Waren nicht ins ferne Ausland zu versenden und hiernach fortwährend auf die Begleichung des Rechnungsbetrags warten zu müssen. Durch die Kreditfinanzierung erhält er stattdessen den Wechsel als Sicherheit, der unter den Bedingung eines Wareneingangs beim Importeur eingelöst werden kann. Für binnenländische Geschäfte ist die Wechselfinanzierung aufgrund eines höheren Betrugspotenzials in den letzten Jahren seltener geworden.