Verfügungsgeschäft

VerfügungsgeschäftAls Verfügungsgeschäft wird ein spezielles Rechtsgeschäft bezeichnet, das sich um ein Verfügungsobjekt dreht und zwei oder mehr Parteien mit Rechten und Pflichten ausstattet. Der Begriff ist vom Verpflichtungsgeschäft abzugrenzen, das beispielsweise über einen Kaufvertrag zustandekommt und den Käufer zur Zahlung eines Preises an den Verkäufer verpflichtet. Im Vergleich hierzu räumt das Verfügungsgeschäft dem Profiteur des Vertragsabschlusses das Recht ein, über das benannte Objekt unter gewissen Umständen zu verfügen.

Eine klassische Form von Verfügungsgeschäft ist die Bestellung eines Pfandrechtes, wie es zur Absicherung von Krediten erfolgt. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält der Kreditgeber die Sicherheit, bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners während der Tilgungsphase auf das Verfügungsobjekt zurückgreifen zu können und dieses z. B. durch eine Zwangsversteigerung zum Ausgleich der bestehenden Restschuld einzusetzen.

Typische Formen des Verfügungsgeschäfts zur Absicherung von Immobilien sind die Aufnahme einer Hypothek oder die Eintragung einer Grundschuld. Auch die Übereignung eines Objekts jenseits einer Kreditsicherung fällt unter das Verfügungsgeschäft, genauso wie die Aufgabe von Eigentümer- oder Besitzrechten an einem Objekt gemäß eines Erlasses. Strenggenommen erfüllt auch jedes Verpflichtungsgeschäft die Voraussetzungen eines Verfügungsgeschäftes, da mit Abschluss des Kaufvertrags eine Verfügung über das erworbene Objekt bzw. den hierfür eingeforderten Kaufpreis entsteht.