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Treuhandkredit
Als Treuhandkredit wird ein Darlehen bezeichnet, bei dem eine Bank oder ein Kreditinstitut lediglich die Rolle des Vermittlers und nicht des Kreditgebers einnimmt. Hierdurch trägt die Bank nicht das Kreditrisiko und ist finanziell nicht von einem Kreditausfall während der Tilgungsphase betroffen. Allerdings übernimmt sie die formale Kreditabwicklung im Auftrag eines Unternehmens oder privaten Geldgebers, der zum Kreditgeber wird und auf die Erfahrung des Treuhänders im Kreditwesen vertraut.
Während im privaten Kreditgeschäft Banken meist selbst die Rolle des Kreditgebers einnehmen, wird der Treuhandkredit vorrangig für Bund, Länder und Gemeinden abgewickelt. Hierdurch ergibt sich die häufige Zweckbindung der speziellen Kredite für öffentliche Investitionen, beispielsweise in Infrastrukturen wie Verkehr oder Bildungseinrichtung. Der Kreditnehmer bei einem Treuhandkredit ist dementsprechend selten eine Privatperson, stattdessen profitieren Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen von der Kreditauszahlung.
Da Banken nicht die Rolle des Kreditgebers einnehmen, ist die Kreditvergabe für sie finanziell uninteressanter als bei klassischen Privat- oder Unternehmenskrediten. Dennoch führen fast alle Banken und Kreditinstitute den Treuhandkredit im Portfolio, um zum Partner für Bund, Länder und Gemeinden als langfristige Kunden zu werden. Speziell als halbstaatlicher Kreditgeber zu nennen und für öffentliche und private Investitionen renommiert ist hierzulande die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW.