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Tilgungsaussetzung
Als Tilgungsaussetzung wird im Kreditwesen eine Pause bei der Rückzahlung von Krediten aller Art bezeichnet. Die Option wird nicht von jedem Kreditinstitut angeboten und spielt vorrangig bei Darlehen über höhere Eurobeträge eine Rolle, beispielsweise bei einem Fahrzeugkauf oder bei Baufinanzierungen. Da diese Kredite über einen langen Zeitraum getilgt werden und wirtschaftliche Eventualitäten über die Phase hinweg kaum abzuschätzen sind, gewinnt der Kredit durch die Tilgungsaussetzung eine größere Flexibilität.
Ob der Kreditgeber in eine Tilgungsaussetzung einwilligt, wird im Vorfeld über den Kreditvertrag festgehalten. In diesem Fall werden auch die Rahmenbedingungen für eine Pause bei der Tilgung festgehalten, beispielsweise wie häufig die Aussetzung beantragt werden kann und über welche Zeitspanne sie sich maximal erstrecken darf. Einen Einfluss auf die Ratenhöhe nimmt die Aussetzung nicht, im Regelfall verlängert sich lediglich der Kreditvertrag um die Monatszahl, die für eine Tilgungsaussetzung genehmigt wurde.
Verschiedene Kreditinstitute verstehen unter der Aussetzung keine reine Tilgungspause, stattdessen hat der Kreditnehmer ausschließlich noch die Kreditzinsen zu tilgen. Der Zinsanteil hilft dem Kreditgeber dabei, seine fortlaufenden Kosten zu decken und eine Rendite über die Kreditvergabe einzufahren. Die Regelung verschafft dem Kreditnehmer außerdem die Freiheit, die ausstehende Schuld nach der Aussetzung über ein Sparprodukt, eine Lebensversicherung oder ähnliche Finanzprodukte zu begleichen.