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Teilbürgschaft
Als Teilbürgschaft wird die vertragliche Zusicherung eines Bürgen bezeichnet, die Schuld einer anderen Person oder eines Unternehmens im Falle der Zahlungsunfähigkeit anteilig zu übernehmen. Der Kreditgeber erhält durch die Zusage auf eine Teilbürgschaft die Sicherheit, einen bestimmten Anteil des Darlehens in jedem Fall zurückgezahlt zu bekommen, selbst wenn der Kreditnehmer nur über eine gemäßigte Bonität verfügt. Je höher der übernommene Anteil des Bürgen ausfällt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit der Kreditgewähr und umso günstiger werden die Kreditkonditionen gestaltet.
Die Teilbürgschaft gehört zu den wichtigsten Kreditsicherheiten im deutschen Kreditwesen, fast jede Bank und jedes Kreditinstitut gewähren die Absicherung eines Kredits über eine Bürgschaft. In der Praxis wird die Option vorrangig bei hohen Kreditbeträgen benutzt, für die der Antragsteller auf einen Kredit keine ausreichenden Sicherheiten oder eine gute Bonität vorweisen kann. Durch die Teilbürgschaft haben Freunde, Familienmitglieder oder Geldinstitute die Möglichkeit, einen Teil des höheren Kreditbetrags abzusichern und die Aussicht auf die Kreditauszahlung signifikant zu erhöhen.