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Sicherungsabtretung
Bei der Sicherungsabtretung handelt es sich um einen formalen Prozess bei der Kreditvergabe, durch den ein Schuldner seinem Kreditgeber besondere Sicherheiten für die Absicherung des Kreditvertrags zugesteht. Im Rahmen der Abtretung verzichtet der Schuldner auf Ansprüche aus ihm gehörigen Sicherheiten, die der Kreditgeber im Falle von Problemen in der Tilgungsphase für sich nutzen kann. Die Sicherungsabtretung hat einen abstrakten Sicherungscharakter, d. h. sie kann allgemein und ohne einen direkten Bezug zu einem bestimmten Kreditvertrag ausgestellt werden.
Zu den wichtigsten Formen der Sicherungsabtretung gehört das Überschreiben von Begünstigten einer Lebensversicherung oder des Guthabens auf Sparbüchern und anderen Sparprodukten. In welcher Form die Abtretung genau erfolgt und in welcher Höhe sie den Kredit absichert, muss explizit zwischen beiden Seiten im Kreditvertrag festgelegt werden. Wird die Bank oder Versicherung als Inhaber der entsprechenden Sicherheit nicht über diesen Prozess informiert, handelt es sich um eine stille Sicherungsabtretung.
Diese Form der Sicherungsabtretung ist in der Praxis häufig anzutreffen und bietet sich für Schuldner mit gemäßigter Kreditwürdigkeit oder einem negativen Schufa-Eintrag an. Welche Sicherheiten genau abgetreten werden, sollte sich der Schuldner jedoch genau überlegen, um langfristig keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Beispielsweise könnte durch Abtretung von Versicherungsprodukten die private Altersvorsorge ganz oder teilweise aufgegeben werden.