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Sondertilgung
Als Sondertilgung wird im Kreditwesen eine Zahlung während der Tilgungsphase bezeichnet, die unabhängig von den vertraglich festgelegten Tilgungsraten stattfindet. Möglich wird die Sondertilgung, wenn der Kreditnehmer über zusätzliche finanzielle Mittel verfügt und diese einsetzen möchte, um die Restschuld vorzeitig zu tilgen. Abhängig von der Gestaltung des Kreditvertrags kann auch eine komplette, vorzeitige Tilgung der Schuld stattfinden, um sich von der Rückzahlungspflicht zu befreien.
Die Möglichkeit zur Sondertilgung ist nicht in jedem Kreditvertrag gegeben, auch ihre Art hängt entscheidend von den Vorgaben des Kreditgebers ab. Viele Banken und Kreditinstitute stehen dem Konzept offen gegenüber, da sie vorzeitig über das beliehene Geld verfügen und dieses direkt für andere Kredite oder Investitionen einsetzen können. Durch die unerwartete Bearbeitung des Kreditvertrags und Neukalkulation der ausstehenden Restschuld und Raten wird von manchen Banken allerdings eine Gebühr erhoben.
Zum Branchenstandard über die letzten Jahre ist die kostenlose Sondertilgung geworden, sofern diese innerhalb bestimmter Zeiträume erfolgt. Beispielsweise erlauben es Banken und Kreditinstitute, einmal pro Jahr eine Sondertilgung vorzunehmen, wobei die Höhe der zu tilgenden Restschuld maximal einen Prozentsatz der ausstehenden Gesamtschuld betragen darf. Eine vollständige Tilgung des gesamten Kredits über eine Sonderzahlung ist deshalb weiterhin eine Ausnahmesituation.