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Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung bezeichnet einen Prozess, bei denen sich Privatpersonen oder Selbstständige im Rahmen der Abwicklung einer Privatinsolvenz von ausstehenden Forderungen ihrer Gläubiger befreien. Durch die Erfüllen bestimmter Voraussetzungen wie eine Beschränkung der persönlichen Ausgaben über mehrere Jahre hinweg, werden dem Betroffenen alle ausstehenden Schulden erlassen. Die Restschuldbefreiung findet in der Endphase einer Insolvenzabwicklung statt, zuvor worden bereits sämtliche Sicherheiten und Vermögenswerte des Schuldners zur Befriedigung der vorhandenen Gläubiger überprüft.
Die Restschuldbefreiung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da hierzulande immer häufiger Haushalte von einer privaten Insolvenz betroffen sind. Sind die betroffenen Personen nicht mehr in der Lage, ihre Schulden aus den vorhandenen finanziellen Mitteln zu tilgen, können sie neben dem Insolvenzantrag einen weiteren Antrag stellen, der auf eine Befreiung von der Restschuld abzielt. Welche dieser Anträge angenommen werden, hat das zuständige Insolvenzgericht zu entscheiden.
Im positiven Fall tritt die Privatperson in die sogenannte Wohlverhaltensperiode an, die nach aktueller Rechtsprechung auf sechs Jahre angelegt ist. In dieser Phase muss sich der Schuldner finanziell einschränken, Einnahmen über eine bestimmte Grenze hinaus werden ausschließlich zur Tilgung noch bestehender Ansprüche verwendet. Ist die Wohlverhaltensperiode erfolgreich überstanden, wird die Restschuldbefreiung endgültig vollzogen, der Betroffene gilt nach Abwicklung der Insolvenz nun als schuldenfrei.