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Realkredit
Als Realkredit wird jedes Darlehen bezeichnet, bei dem es zu einer Absicherung des Kreditbetrags über eine Grundschuld oder eine vergleichbare dingliche Sicherheit kommt. Realkredite sind von Personalkrediten zu unterscheiden, bei denen vom Kreditnehmer keine Vorlage dinglicher Sicherheiten verlangt wird. In dieser Situation entscheidet alleine die ermittelte Bonität über die Absicherung des Kredits und dessen Gewähr, während beim Realkredit sachliche Sicherheiten angegeben werden können.
Besonders häufig erfolgt die Absicherung im Rahmen einer Hypothek als Grundpfandrecht für eine Immobilie bzw. durch eine Eintragung ins Grundbuch. Als Zweckbindung für den Realkredit ist jedoch nicht der Einsatz für eine Baufinanzierung vorgeschrieben, stattdessen kann der Eigentümer einer Immobilie diese auch für andere Investitionen und Finanzierungen belasten.
Die Beleihung der Immobilie für ein oder mehrere Realkredite wird durch eine Beleihungsgrenze eingeschränkt. Für diese zieht das Kreditinstitut den Verkehrswert der Immobilie heran und nimmt hiernach mehrere Abschläge vor, damit auch bei längeren Kreditfinanzierungen mit einem Werteverlust der Immobilie eine adäquate Absicherung gegeben bleibt. Ist der Kreditnehmer während der Tilgungszeit nicht in der Lage, die ausstehende Restschuld zu tilgen, kann der Kreditgeber auf die dingliche Sicherheit zurückgreifen, um beispielsweise durch eine Zwangsversteigerung drohende Verluste auszugleichen.