Notar
Der Notar ist ein traditionsreicher Rechtsberuf, der sich hauptsächlich mit der Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften aller Art befasst. Durch die Abwicklung von formalen Vorgängen über einen Notar oder die Erstellung von Dokumenten mit seiner Unterstützung und späteren Beglaubigung erhalten diese Rechtsgültigkeit und werden von Dritten als authentisch und rechtens akzeptiert. Bei sämtlichen Geschäften und Vorgängen unterliegt die notarielle Arbeit einem unabhängigen Handels, was sie beispielsweise von der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes unterscheidet.
Zu den häufigsten Aufgaben der Notare in Deutschland gehört das Aufsetzen und die Beglaubigung von Testamenten und Erbverträgen, die Beurkundung verschiedener Unternehmensformen sowie die Erstellung von Eheverträgen und Vorsorgevollmachten. Im Bereich des Kredit- und Finanzwesens ist der Notar ein wichtiger Begleiter im Grundstücksrecht, beispielsweise um formal korrekte Grundstückübertragungen durchzuführen oder Grundpfandrechte an einer Immobilie einzutragen. Allgemein ist der Notar befähigt, Dokumente aller Art in ihrer Echtheit zu bestätigen und hierdurch valide für den allgemeinen Rechtsverkehr zu machen.
Nach aktueller Rechtslage muss ein Notar zur Berufsausübung in Deutschland ein Volljurist sein, d. h. sein Jura-Studium erfolgreich mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Die Tätigkeit wird als freier Beruf im Dienste der Öffentlichkeit ausgeführt und gehört zu den Kammerberufen, die nicht nur in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition besitzt.