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Notarielle Beurkundung
Als notarielle Beurkundung wird ein formaler Prozess des Rechtswesen bezeichnet, der ausschließlich von einem Notar als Volljurist ausgeführt werden kann. Konkret handelt es sich um eine Beglaubigung von schriftlichen Dokumenten oder die Bestätigung eines formalen Ablaufs durch den Notar, wodurch dieser Rechtsgültigkeit gemäß der deutschen Rechtsprechung erlangt. Durch die notarielle Beurkundung kann auch Dritten die Korrektheit oder Authentizität von Dokumenten aufgezeigt werden, um die hiermit verbundenen Ansprüche ohne Zweifel durchzusetzen.
Die notarielle Beurkundung hat in allen Geschäftsfeldern und Rechtsbereichen eine hohe Bedeutung, speziell im Finanz- und Kreditwesen. So übernimmt der Notar die Bestätigung von Kauf- bzw. Verkaufsverträgen bei Immobilien und anderen Gütern, auch die Beglaubigung einer schriftlich festgehaltenen Schuld kann durch notarielle Beurkundung erfolgen. Zudem ist der Notar der richtige Ansprechpartner für ein korrektes Vererben bzw. rechtssichere Schenkungen, die theoretisch auch ohne notarielle Beurkundung durchführbar wären. Durch das Aufsuchen eines Notars haben die beteiligten Parteien jedoch die Sicherheit, keine rechtlichen oder steuerlichen Aspekte zu übersehen und Fehler bei den formalen Abläufen zu begehen.