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Nachrangdarlehen
Das Nachrangdarlehen ist eine besondere Form der Unternehmensfinanzierung, die nicht von allen Banken und Kreditinstituten vergeben wird. Bei der Kreditgewähr kommt der Kreditgeber dem gewerblichen Antragsteller entgegen, da er keinen Nachweis umfangreicher Sicherheiten für den Kredit voraussetzt. Das Nachrangdarlehen wird hierdurch vor allem für Existenzgründer und kleinere Unternehmen interessant, die aufgrund ihrer betrieblichen Situation nicht in der Lage wären, die gehobenen Sicherheitsansprüche eines normalen Bankkredits zu erfüllen.
Durch den Verzicht auf diese Sicherheit gerät das Kreditinstitut in den Nachrang, falls das Unternehmen eine Insolvenz erleidet. Gemeint ist hiermit, dass der Herausgeber der Nachrangdarlehen erst bedient wird, wenn es keine weiteren Gläubiger mehr gibt, die im Insolvenzfall Forderungen an das Unternehmen stellen. Neben der fehlenden Kreditsicherheit stellt dies den zweiten Nachteil beim Nachrangdarlehen dar, weshalb viele Kreditinstitute die Vergabe scheuen.
Damit sich die Kreditvergabe trotz der genannten Risiken dennoch für das Kreditunternehmen lohnt, wird das Nachrangdarlehen zu einem höheren Zinssatz als herkömmliche Unternehmensfinanzierungen vergeben. Für einen potenziellen Kreditnehmer bedeutet dies, bei der Beschaffung neuen Kapitals die höheren Zinsen zum Geldbedarf in Relation zu setzen. Wie bei der klassischen Kreditvergabe lohnt der Vergleich unterschiedlicher Banken und Finanzinstitute, um auch beim Nachrangdarlehen den besten Finanzierungspartner zu finden.