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Leasingvertrag
Der Leasingvertrag ist das wichtigste Dokument rund um die Finanzierungsform des Leasings, die im Privatkundengeschäft in Deutschland hauptsächlich für Kraftfahrzeuge genutzt wird. Im Leasingvertrag werden alle Rechten und Pflichten des Leasingnehmers und -gebers festgehalten, der mit seinen Zahlungsverpflichtungen grob mit einem Kreditvertrag verglichen werden kann. Dennoch gibt es einige Unterschiede zum klassischen Kredit, beispielsweise wird das geleaste Fahrzeug nach Ende der Vertragslaufzeit nicht automatisch zum Eigentum des Leasingnehmers.
Neben dem geleasten Objekt selbst und den beteiligten Parteien werden im Leasingvertrag alle Konditionen für ein erfolgreich abzuwickelndes Leasing festgehalten. Dies sind beispielsweise die gesamte Leasingsumme, die Laufzeit des Vertrags und die monatlich vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten. Alleine durch das Nachkommen seiner vertraglichen Verpflichtungen erwirbt der Leasingnehmer dauerhaft das Recht, das geleaste Fahrzeug nutzen zu dürfen.
Im Leasingvertrag sind außerdem festgehalten, ob der Leasingnehmer eine KFZ-Versicherung frei auswählen darf oder diese durch den Leasinggeber vorgeschrieben wird. Auch wie Bagatellschäden und Wartungsarbeiten finanziell zu handhaben sind, wird im Leasingvertrag festgehalten. Außerdem kommt es bei vielen Leasings zu einer hohen Einstiegsrate sowie optional zu einer Abschlussrate, mit der das Fahrzeug zum Eigentum des bisherigen Leasingnehmers wird. Art und Höhe dieser Sonderzahlungen werden ebenfalls im Leasingvertrag festgehalten, der von beiden Parteien zu unterschreiben ist.