Leasinggeber

LeasinggeberAls Leasinggeber wird eine Person oder ein Unternehmen bezeichnet, das einen Teil seines Vermögens für ein Leasing anbietet und hierfür eine monatliche Ratenzahlung durch den Leasingnehmer erhält. Wie lange der Leasinggeber dem Leasing eines Fahrzeugs oder anderen Objektes zustimmt und ob nach Ablauf des Vertrags eine Möglichkeit zum Erwerb durch den Leasingnehmer gegeben ist, ist individuell auszuarbeiten und wird im Leasingvertrag aufnotiert.

In der Praxis hierzulande sind vor allem Automobilhersteller und Finanzunternehmen Leasinggeber, die eng miteinander zusammenarbeiten und Fahrzeuge aller Art über diese Finanzierungsform anbieten. Bei Interesse am Fahrzeugleasing reicht der Kontakt zu einem KFZ-Händler, der mit einer Leasingbank zusammenarbeitet und entsprechende Finanzierungsangebote bereithält. Ein Vergleich unterschiedlicher Dienstleister und Autohäuser lohnt, um den günstigsten Leasinggeber zu finden und zu einem Leasingvertrag zu gelangen, der den eigenen Vorstellungen in Fahrzeugwahl und Vertragsdetails entspricht.

Rechtlich bleibt der Leasinggeber über die gesamte Leasingdauer hinweg Eigentümer des Fahrzeugs oder eines anderen geleasten Objekts. Außerdem hat er die freie Wahlmöglichkeit, pauschal Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie die KFZ-Versicherung mit in das Leasing einzurechnen oder Kosten und Risiken auf den Leasingnehmer zu übertragen. Um neben der Deckung drohender Kosten als Leasinggeber einen Gewinn einzufahren, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Finanzpartner im Leasing unverzichtbar.