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Kreditnehmer
Als Kreditnehmer wird eine Person oder ein Unternehmen bezeichnet, die von den Leistungen aus einem abgeschlossenen Kreditvertrag profitiert. Der Kreditnehmer stellt im Vorfeld bei einer Bank oder einem anderen Kreditgeber einen Antrag auf die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrags. Sieht der Geldgeber den Antragsteller als kreditwürdig an, kommt es zum Abschluss des Vertrags mit Festlegung aller Tilgungskonditionen, hiernach wird der Kredit durch eine Barauszahlung oder Überweisung bereitgestellt.
Für welche Zwecke der Kreditnehmer das Geld einsetzen darf, ist im Regelfall frei und kann alleine durch explizite Festlegung im Kreditvertrag eingeschränkt werden. Der Vertrag verpflichtet den Kreditnehmer außerdem zur Rückzahlung des in Anspruch genommenen Darlehens inklusive der Schuldzinsen, die eine Rendite und Belohnung für den Kreditgeber darstellen. Damit die Rückzahlung gewährleistet ist und nicht durch wirtschaftliche Nöte des Kreditnehmers ausbleibt, hat der Kreditgeber vor der Vergabe einen genauen Blick auf die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu werfen.
Ein Kreditnehmer in Deutschland erhält im Regelfall nicht mehrere Kredite gleichzeitig, bzw. ist bei mehreren Kreditverträgen erheblich in den Darlehenshöhen und Tilgungskonditionen eingeschränkt. Vor allem durch den Schufa-Eintrag des Kreditnehmers, der bei allen finanziellen Verpflichtungen vorgenommen und vor der Kreditvergabe abgefragt wird, scheuen die meisten Geldgeber die Kreditvergabe bei bereits bestehenden, umfangreichen Verpflichtungen.